top of page
Es gilt ein vom Käufer zu entrichtendes Vermittlungs- und Nachweishonorar bei Abschluss des Kaufvertrages von 7,14 % Maklercourtage inkl. 19% MwSt. vom tatsächlichen Kaufpreis als vereinbart. Die neue Regelung der Provisionsteilung gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken gilt die Teilung nicht.
bottom of page